Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung
- der Grundbesitzabgaben
- der Verbrauchsgebühren
- der Gewerbesteuer
- der Hundesteuer
- privatrechtliche Forderungen
- und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben
wesentlich erleichtert.
Ihre Vorteile
- Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert.
- Sie sparen sich die Überweisung der Forderung.
- Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden.
- Alle Zahlungen erfolgen pünktlich.
Kein Risiko
Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von acht Wochen.
Bitte beachten Sie Folgendes
- Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
- Entstehen der Gemeinde Kropp im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.
- Konnte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, wird das eingereichte Sepa-Lastschriftmandat gesperrt. Es muss dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat eingereicht werden.
- Rückstände können nicht abgebucht werden
- die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung